Unsere Bilder
KI genereit oder eben nicht
Der EU AI Act
(die europäische KI-Verordnung) bringt verbindliche Transparenz- und Kennzeichnungspflichten mit sich. Eine pauschale Kennzeichnungspflicht für alle KI-Inhalte gibt es zwar nicht, aber für Bilder mit realistischen Personen greifen strenge Vorgaben.
Hier ist die kompakte Zusammenfassung, was Sie wissen müssen, was gekennzeichnet werden muss und wie das umzusetzen ist.
1. Grundregeln: Was muss bei Bildern gekennzeichnet werden?
Nicht jedes KI-Bild braucht ein Label (Fantasiewesen, eindeutige Cartoons oder abstrakte Grafiken sind ausgenommen). Die Kennzeichnungspflicht greift bei sogenannten Deepfakes und realistischen Inhalten:
- Bilder mit echten oder realistischen Personen:Wenn eine KI eine vollständig künstliche Person generiert hat, die wie ein echter Mensch aussieht (z. B. angebliche „Kunden“ oder „Mitarbeiter“ auf einer Website oder in einem Flyer).
- Wenn das Bild das Gesicht, die Pose oder die Handlung einer realen Person mittels KI verändert oder neu erschafft (z. B. eine echte Person hält ein Produkt, das sie in der Realität nie berührt hat).
- Keine Kennzeichnung nötig bei: Echten Fotos, die lediglich technisch restauriert wurden (z. B. Schärfen, Kratzer entfernen) oder reinem „Standard-Editing“, solange der Wahrheitsgehalt und die dargestellten Personen nicht verfälscht werden.
- Wichtig: Es ist keine betrügerische Absicht nötig, damit die Pflicht greift. Allein die Tatsache, dass ein Betrachter das Bild fälschlicherweise für eine echte Fotografie einer realen Situation/Person halten könnte, löst die Pflicht aus.
2. Wie muss gekennzeichnet werden?
- Der EU AI Act unterscheidet zwischen zwei Ebenen (Technik vs. sichtbare Kennzeichnung):
A. Technische Ebene (Pflicht für die KI-Anbieter)
- Generative KI-Modelle müssen Outputs maschinenlesbar markieren (z. B. durch digitale Wasserzeichen oder Metadaten
- Dies dient vor allem der Erkennung im Hintergrund, reicht für die Veröffentlichung aber nicht aus.
B. Sichtbare Ebene (Pflicht für Unternehmen & Anwender, die das Bild nutzen)
Wer ein solches Bild veröffentlicht (auf Websites, Social Media, Flyern oder in der Werbung), muss es für den Menschen ohne technische Hilfsmittel klar wahrnehmbar kennzeichnen:
- Deutlich und leicht verständlich: Der Hinweis muss sofort ins Auge springen und darf nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), im Impressum oder in versteckten Menüs vergraben sein.
- Zeitpunkt: Die Offenlegung muss beim ersten Kontakt (spätestens bei der ersten Betrachtung des Bildes) erfolgen.
- Praktische Umsetzung bei Bildern:
- Social Media / Marketing-Grafiken: Ein klarer, lesbarer Hinweis direkt im oder am Bild (z. B. ein gut sichtbares Overlay wie „KI-generiert“ oder ein entsprechendes Icon), damit die Information beim Teilen in sozialen Netzwerken nicht verloren geht.
- Websites / Online-Shops: Ein auffälliger Textzusatz direkt am Bild oder in der Bildunterschrift (z. B. „Modell durch KI generiert“ bei synthetischen Produktfotos).
- Ausnahme für Kunst & Satire: Bei rein künstlerischen, kreativen oder satirischen Werken reicht oft ein allgemeiner Hinweis (z. B. im Vor- oder Abspann), sofern für das Publikum der humoristische oder fiktive Charakter ohnehin klar erkennbar ist.
- Tipp für die Praxis: Sobald fotorealistische Personen im Spiel sind, die so in der Realität nicht existiert haben oder agiert haben, fahren Sie rechtlich nur dann auf der sicheren Seite, wenn Sie einen klaren, sichtbaren Transparenzhinweis direkt am Bild anbringen.
Zu unseren Bildern
Seit August 2026 gilt in der EU eine Transparenzpflicht für bestimmte KI-Inhalte. Der Gedanke dahinter ist einfach: Niemand soll denken, ein Bild sei ein reales Foto, wenn es in Wahrheit erzeugt oder stark verändert wurde.
Klingt vernünftig. In der Praxis ist es für uns als kleines Studio trotzdem schwer.
Nicht jedes Bild auf dieser Seite stammt aus einer KI. Manche Aufnahmen sind echte Fotos. Andere sind erzeugt oder nachbearbeitet. Dazwischen liegt eine graue Zone, die das Gesetz mit Begriffen wie „Deepfake“, „wesentlich verändert“ und „täuschend echt“ beschreibt – und die im Alltag kaum sauber zu ziehen ist. Wann endet eine normale Bildbearbeitung, wann beginnt eine kennzeichnungspflichtige Veränderung? Für Laien ist das kaum zuverlässig zu entscheiden, Bild für Bild, über eine ganze Website hinweg.
Wir könnten jedes Motiv einzeln prüfen, nachrecherchieren, kennzeichnen oder nicht kennzeichnen. Das wäre die saubere Variante auf dem Papier. In der Wirklichkeit würden wir uns dabei mit hoher Wahrscheinlichkeit irgendwo irren: einmal zu wenig, einmal zu viel.
Deshalb machen wir es bewusst anders: Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig. Wo uns unsicher ist, steht ein Hinweis. Manche Labels sitzen damit auch auf Bildern, die gar nicht oder nur wenig mit KI zu tun haben. Das ist kein Trick und keine Behauptung, jedes Motiv sei künstlich. Es ist der Versuch, transparent zu bleiben, ohne uns in einer Regel zu verlieren, die für Fachleute geschrieben wurde.
Uns ist wichtig, dass Sie wissen, worauf Sie schauen. Die Behandlungen, die Räume und die Menschen hinter Monthatong sind echt. Bei den Bildern sagen wir im Zweifel lieber zu früh Bescheid als zu spät
